Service
Auswuchten
Warum sollte ausgewuchtet werden?
Bei einer Unwucht im Reifen werden:
- diese stärker abgenutzt
- der Kraftstoffverbrauch steigt an
- das Risiko von Achsschäden ist erhöht.
Vorteil von Auswuchten:
- Bestmögliche Fahrstabilität und Fahrkomfort
- Senkung des Kraftstoffverbrauches
Zur ordnungsgemäßen Montage von Reifen gehört auch das Auswuchten. Eine Unwucht am Reifen von 10 g wirkt durch die Fliehkraft im Fahrbetrieb bei 100 km/h immerhin wie 2,5 kg. Erstes Anzeichen für eine Unwucht ist zumeist ein Flattern des Lenkrades bei höheren Geschwindigkeiten.
Man unterscheidet zwei Arten des Auswuchtens:
Stationäres Wuchten:
Beim stationären Wuchten werden die Räder auf eine Auswuchtmaschine gespannt und in Rotation versetzt. Auf diese Art können ungleiche Masseverteilungen von Reifen und Felge festgestellt werden. Man spricht von einer statischen Unwucht, wenn das Rad eine schwere Seite hat. Zwei schwere Seiten, die sich an der Innen- und an der Außenseite des Rades befinden, werden als dynamische Unwucht bezeichnet. Diese Unwuchten werden individuell durch Gewichte ausgeglichen, die am Rad befestigt werden.
Elektronisches Feinwuchten am Fahrzeug:
Auch wenn bereits stationär ausgewuchtet wurde, kann ein laufruhiges Rad nach der Montage auf das Fahrzeug erneut eine Unwucht aufweisen. Das liegt daran, dass das statische und dynamische Auswuchten nur am Rad stattfindet. Beim elektronischen Feinwuchten werden das Rad und die Radaufnahme als Einheit betrachtet. Fertigungstoleranzen der Fahrzeugnabe, Restunwuchten der Nabe und Unwuchten in der Bremstrommel bzw. Bremsscheibe werden dabei in den Auswuchtvorgang mit einbezogen.
Achsvermessung
Schon kleine Rempler an der Bordsteinkante oder Schlaglöcher können die Achsgeometrie Ihres Fahrzeuges verstellen.
Es leuchtet ein, dass für ein optimales Fahrverhalten die Räder eines Fahrzeugs senkrecht zur Strasse und parallel zueinander stehen sollten.
Die Stellung der Räder zur Strasse wird als "Sturz" bezeichnet und die Stellung der Räder zueinander als "Spur". Liegen diese Werte außerhalb des Sollbereiches, treten nicht nur Probleme beim Fahrverhalten auf, sondern es werden darüber hinaus auch die Reifen ungleichmäßig abgefahren, was zu weiteren Sicherheitsrisiken führt.
Eine Veränderung von Spur und Sturz kann mehrere Gründe haben. Die Räder - ob einzeln aufgehängt oder an einer Achse - sind als ungefederte Masse den heftigsten physikalischen Belastungen ausgesetzt.
Bordsteinkanten, Schlaglöcher und Kurvenfahrten belasten das Material. Auch Unfälle, bei denen ein Fahrzeug seitlich auf ein Rad aufprallt, können zu Veränderungen führen. Ein weiterer Grund für Abweichungen können Reparaturen an den betreffenden Teilen sein.
Bei entsprechenden Unfällen ist die Achsvermessung selbstverständlich Teil der Reparaturkosten. Hält die Werkstatt ein Vermessung aus anderen Gründen für sinnvoll, sollte man sich die Notwendigkeit auf jeden Fall erläutern lassen.
Teils deuten - wie erwähnt - ungleich abgefahrene Reifen auf Probleme hin, manchmal auch ein "Ziehen" des Fahrzeugs in eine bestimmte Richtung. (In diesem Fall sollte man aber erst einmal überprüfen, ob der Reifendruck bei allen Reifen stimmt. Nur wenn das Fahrzeug trotzdem noch nach rechts oder links zieht, deutet das auf Spurprobleme hin.)
Folgen:
- Einseitige Reifenabnutzung
- Schnellerer Verschleiß
- Verschlechtertes Fahrverhalten
Einlagerung
Lagerung
Zumeist sind es im Sommer die Winterreifen und in den Wintermonaten die Sommerpneus, die bis zum Wiedereinsatz gelagert werden müssen. Am einfachsten ist es für den Autofahrer, wenn er seine Reifen/Räder dem Reifenfachhandel überlässt. Gegen eine geringe Gebühr werden die Reifen dort nicht nur ordnungsgemäß gelagert, sondern auch gereinigt und auf Beschädigungen geprüft.
Vor dem Abnehmen der Reifen wird die Laufrichtung und die Position markiert:
VR = vorne rechts
VL = vorne links
HR = hinten rechts
HL = hinten links
Es werden eventuelle Splitreste aus den Profilrillen entfernt und die Räder werden in einen trockenen, kühlen Lagerraum, der frei ist von Benzin, Öl, Fett oder Chemikalien gelagert.
Dabei werden die Reifen und Kompletträder (Reifen auf Felgen) grundsätzlich stehend gelagert.
Hauptuntersuchung/Abgasuntersuchung
AU-Plakette entfällt ab 1. Januar 2010.
Auto, Motorrad, Nutzfahrzeuge und Wohnmobile
Die gesetzlichen Regelungen für die Haupt- und Abgasuntersuchung wurden in den vergangenen Jahren mehrmals überarbeitet. Die aktuellen Regelungen auf einen Blick:
Die Prüffristen für PKW
Neuwagen müssen erstmals nach drei Jahren zur Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU). Danach alle zwei Jahre.
Ab 1. Januar 2010 ist die „Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems“ – wie sie in Zukunft heißt – ein fester Bestandteil für alle abgasuntersuchungspflichtigen Fahrzeuge und wird in die Hauptuntersuchung (HU) integriert.
Ein Blick in Ihren Fahrzeugschein oder in die neue Zulassungsbescheinigung Teil I sagt Ihnen, wann Sie mit Ihrem Wagen wieder zur HU/AU fahren müssen. Auskunft gibt Ihnen auch die Plakette auf Ihrem hinteren Kennzeichen. Die Zahl in der Mitte der Plakette zeigt das Jahr (2010) der nächsten HU und die oberste Zahl im äußeren Kreis bezeichnet den Monat (Dezember).
Ihr nächster Termin
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Termin haben, helfen Ihnen unsere Mitarbeiter in unsren Stationen. Die nächstgelegene Station finden Sie in unserem Stationsfinder.
Die Prüffristen für Krafträder
Krafträder müssen alle zwei Jahre zur Haupt- und Abgasuntersuchung. Im Unterschied zu Neuwagen, die nach drei Jahren zum ersten Mal geprüft werden.
Ein Blick in Ihren Fahrzeugschein oder in die neuen Zulassungspapiere Teil I sagt Ihnen, wann Sie mit Ihrem Motorrad wieder zur HU fahren müssen. Auskunft gibt Ihnen auch die Plakette auf Ihrem Kennzeichen.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Termin haben, helfen Ihnen unsere Mitarbeiter in unseren Stationen. Die nächstgelegene Station finden Sie in unserem Stationsfinder.
Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK)
Die Abgasuntersuchung für Krafträder (kurz: AUK) ist seit dem 1.4.2006 Pflicht und kann gleichzeitig mit der Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Haben Sie bereits eine AUK machen lassen, darf Ihre Prüfbescheinigung bei der Hauptuntersuchung nicht älter als einen Monat sein. Sie gilt für alle Krafträder, die nach dem 1.1.1989 erstmals zugelassen wurden. Die AUK ist Pflicht für:
- Motorräder
- Mokicks
- Roller
- Trikes und Quads
Die Prüffristen für Nutzfahrzeuge
Unsere Mitarbeiter führen auch die Hauptuntersuchung an Ihren Nutzfahrzeugen durch: an Kraftomnibussen, LKW, Zugmaschinen oder Anhängern. Entspricht Ihr Fahrzeug allen Vorschriften? Ist es verkehrssicher?
Der nächste Termin für eine Hauptuntersuchung ist in Ihrem Fahrzeugschein oder in den neuen Zulassungspapieren Teil I vermerkt. Auskunft gibt Ihnen auch die Plakette auf Ihrem Kennzeichen. Die Zahl in der Mitte der Plakette zeigt das Jahr (2010) der nächsten HU / AU und die oberste Zahl im äußeren Kreis bezeichnet den Monat (Dezember). Wenn Sie Fragen zu Ihrem Termin haben, helfen Ihnen unsere Mitarbeiter in unseren Stationen. Die nächstgelegene Station finden Sie in unserem Stationsfinder.